Ausgangslage:
Das Behindertengleichstelllungsgesetz (BehiG, SR 151.3) bezweckt, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind (Art. 1 Abs 1 BehiG). Dies gilt auch für die Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bauten, Anlagen, Kommunikationssysteme, Billetbezug) und Fahrzeuge, die dem Eisenbahngesetz (EBG, SR 742.101), dem Personenbeförderungsgesetz (PBG, SR 745.1) oder anderen Gesetzen des öffentliche Verkehrs unterstehen (Art. 3 Bst. B BehiG).
Falls Sie eine Umsetzung obiger Vorgaben an einem Ihrer Kundenschalter für Hörbeeinträchtigte Personen vornehmen möchten unterstützen wir Sie gerne.
Die zifa.ag ist nicht nur der richtige Ansprechpartner für die Beschaffung und Montage der notwendigen, höroptimierten Zusatzmaterialien an den Schaltern, sondern auch bevollmächtigt zur Prüfung und Abnahme der entsprechenden Ausrüstung und deren Zertifizierung gemäss der Schweizer Norm EN 60118-4.